Erbauseinandersetzung: Eigene Anzeigepflicht bei Grunderwerb beachten

von Benjamin Frantzen

Steuerpflichtige sollten ihre eigene Anzeigepflicht nach dem Grunderwerbsteuergesetz kennen und beurkundete Grundstücksverträge rechtzeitig selbst und unabhängig von der Anzeige des Notars beim Finanzamt melden. Das zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH).

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